FAQ

Häufig gestellte Fragen

FAQ - oft gestellt Fragen - Hüpfburg neben Flusslandschaft

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Hüpfburg selbst mit dem von uns bereitgestellten PKW Anhänger abholen, oder ob wir die Hüpfburg zustellen sollen. Der Preis der Zustellung richtet sich nach dem Veranstaltungsort – auf Anfrage können wir Ihnen gerne ein Angebot zukommen lassen.

Für den Aufbau der Hüpfburg sind mindestens 2 Erwachsene notwendig, da die Hüpfburg ein relativ hohes Gewicht aufweist. Je mehr helfende Hände bereit stehen, desto einfach wird der Aufbau und die Hüpfburg steht innerhalb weniger Minuten.

Das Gebläse einer Hüpfburg benötigt einen normalen 220V Steckdosenanschluss.

Ja. Die Hüpfburg funktioniert mit Dauergebläse. Das heißt, wir das Gebläse vom Strom genommen, fällt die Hüpfburg in sich zusammen.

Sollte am Veranstaltungsort dauerhaft regen oder starker Wind angekündigt und somit der Betrieb einer Hüpfburg unsinnig oder gefährlich sein, kann bis zwei Tage vor der Veranstaltung kostenlos storniert werden.

Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in gereinigtem, trockenem Zustand. Im selben Zustand muss die Hüpfburg nach dem Einsatz am Veranstaltungsort wieder retourniert werden. Daher muss der Mieter die Hüpfburg nach dem Einsatz reinigen, sodass keine Confettis, Taschentücher, Sandkörner, Fußabdrücke oder ähnliches in/auf der Hüpfburg zurückbleiben. Zudem muss die Hüpfburg in trockenem (staubtrockenem!) Zustand dem Vermieter übergeben werden. Andernfalls müssen wir nachträglich eine Reinigungsgebühr verrechnen.

Ja. Unterlegeplane, Gebläse und Befestigungen sind im Mietpreis enthalten.

Sollte der entstandene Schaden auf Nichteinhaltung der Benutzungsvorschriften zurückzuführen sein, muss der Mieter für die Reparatur des Schadens aufkommen.

Ist ein Ende des Regens in Sicht(maximal 20 Minuten leichter Regen), kann diese weiterhin betrieben werden. Andernfalls muss das Gebläse sofort ausgesteckt und die Hüpfburg zugedeckt werden. Sollte die Hüpfburg dennoch nass geworden sein, muss diese nach dem Regenschauer wieder aufgeblasen werden, damit die Hüpfburg vollständig trocknen kann. Sollte die Hüpfburg beim Abbau nicht vollständig trocken sein, ist uns dies bei der Übergabe der Hüpfburg mitzuteilen. Wir werden die Hüpfburg abermals aufbauen, trocknen lassen und wieder abbauen. Der dadurch entstehende Aufwand wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

Die Hüpfburg darf keinesfalls auf Schotter oder Kies aufgebaut werden! Auch spitze Gegenstände wie Steine, Wurzeln, Schrauben, Nägel oder Ähnliches dürfen nicht auf dem Untergrund der Hüpfburg vorhanden sein. Zudem muss die Hüpfburg immer auf der mitgelieferten Matte stehen. Sollte die Hüpfburg von der Matte rutschen, so sind alle Kinder sofort aus der Hüpfburg zu holen und die Hüpfburg muss wieder auf der Matte platziert werden. Zudem muss die Befestigung der Hüpfburg erneut kontrolliert werden.

Des Weiteren darf die Hüpfburg niemals mit Schuhen, Spielzeug, Nahrungsmittel oder Getränken betreten werden. Auch Tiere jeglicher Art sind in der Hüpfburg verboten.

Für ausreichenden Versicherungsschutz hat im Falle der Selbstabholung der Mieter zu sorgen.

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