AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
der DWA OG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Hüpfburgen

  1. Vermietung

Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in sauberen, funktionstüchtigen Zustand. Der Mieter bestätigt, die Hüpfburg in technisch einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand ohne erkennbare Mängel erhalten zu haben. Sollten beim Aufbau der Hüpfburg Schäden festgestellt werden, ist der Vermieter unbedingt sofort, vor Benutzung der Hüpfburg zu informieren. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg schonend und sachgemäß zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang. Bei Rückgabe der Mietsache in beschädigtem Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz.
Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle, bzw. für Personenschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen, trägt. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.

Der Mieter haftet, sofern er die Hüpfburg beschädigt bzw. den Mietvertrag verletzt, usw.
Insbesondere hat der Mieter die Hüpfburg mitsamt dem Zubehör in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, indem er sie übernommen hat.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten.

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und Verpflichtungen dieses Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Mieter in vollem Umfang.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch Ausfall unseres Mietobjektes entstehen, und ist auch für entstandene Schäden an Dritte klaglos zu halten.

  1. Auftragsrücktritt:

Beim Rücktritt vom Vertrag verrechnet der Vermieter bei Stornierung mehr als 2 Wochen vor Buchungstermin eine Stornogebühr von 20%, von 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Buchungstermin 50%, danach 80% Stornogebühr. Beim Rücktritt am Buchungstermin entstehen 100% Stornogebühren.
Eine kostenlose Schlechtwetterstorno ist bis 2 Tage vor Verleihbeginn möglich!

  1. Mietart 1 – Selbstbetreuer

Der Mieter ist selbst für die Abholung bzw. Rückgabe der Hüpfburg zuständig. Eine Abholung ist möglich am Vorabend des Buchungstermins bis 20h, bzw. am Buchungstermin ab 7.30h früh. (oder anders am Mietvertrag vereinbart!)
Die Rückgabe kann am gleichen Tag bis 20h oder am nächsten Tag bis 8h früh erfolgen.(oder anders am Mietvertrag vereinbart!)
Alle Hüpfburgen werden im Set mit einem Gebläse und Befestigungsstäben funktionstüchtig bereitgestellt. Sollten gemietete Artikel nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht werden, so wird pro begonnenen Tag ein weiterer Tagesmietpreis lt. Preisliste in Rechnung gestellt.

  1. Mietart 2 – Anlieferung und Abholung

DWA OG übernimmt die Lieferung und den Rücktransport, während die Hüpfburg vom Kunden selbst aufgebaut und betreut wird. Nach dem Einsatz der Hüpfburg übernimmt der Kunde zudem den Abbau der Hüpfburg in sauberem und trockenem Zustand. Die Kosten für Lieferung und Abholung werden dem Kunden in Höhe des amtlichen Kilometergeldes in Höhe von 0,42 Euro pro Kilometer sowie eines Stundenlohnes in Höhe von 35 Euro pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt.

  1. Mietart 3 – Anlieferung und Abholung, Auf- und Abbau

DWA OG übernimmt die Lieferung, den Aufbau sowie Abbau der Hüpfburg als auch den Rücktransport. Die Kosten für Lieferung und Abholung werden dem Kunden in Höhe des amtlichen Kilometergeldes in Höhe von 0,42 Euro pro Kilometer sowie eines Stundenlohnes in Höhe von 35 Euro pro Stunde  in Rechnung gestellt. Ist es zudem notwendig, die Hüpfburg zu trocknen bzw. zu reinigen, wird dies dem Kunden in Höhe des entstehenden Aufwandes gemäß einem Stundenlohn in Höhe von 35 Euro pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt.

  1. Aufsichtspflicht/Betreuung

Der Mieter ist verpflichtet, während der Betriebszeiten des Mietobjekts eine Betreuung durch geeignetes Personal sicherzustellen. Außerhalb der Betriebszeiten ist der Mieter für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts verantwortlich. Der Mieter haftet für Schäden (inkl. Diebstahl) am Mietobjekt, die auf die mangelnde Betreuung und/oder Bewachung zurückzuführen sind, ungeachtet, ob die Schäden vom Mieter oder Drittpersonen verursacht werden.

  1. Zahlung

Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist vollständig ohne Abzug vor Abholung in bar oder per Überweisung mit Zahlungseingang im Voraus zu leisten. Bei Selbstaufbau ist darauf zu achten, dass die Mietsache ordnungsgemäß sauber und trocken zusammengelegt wird. Ist dies nicht der Fall, wird für das Auseinanderlegen und erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung und Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich pro angefangene Stunde Euro 35,- + 20% USt. in Rechnung gestellt.

  1. Preis

Alle von uns genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer und exklusive Transportkosten zu verstehen.

  1. Auftrag

Der Auftrag bzw. Mietvertrag kommt erst nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrags beim Vermieter zustande.

  1. Behandlung der Anlage

Generell

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.

Mängel

Bestehende Mängel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme des Mietobjekts zu melden. Die Mängel sind möglichst mit Fotos zu belegen. Schäden, die während des Betriebes des Mietobjektes entstanden sind, sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe zu melden. Reparaturkosten für fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Aufbau

Das  Aufstellen  des  Mietobjekts  auf  Schotter-/Kiesplätzen  ist  grundsätzlich  untersagt. Der Untergrund muss sauber und möglichst eben sein.  Die vom Vermieter mit dem Mietobjekt zur Verfügung gestellte Bodenschutzplane ist bei jedem Untergrund zwingend auszulegen. Der Untergrund der Hüpfburg darf aus keinen spitzen Steinen, Wurzeln, metallischen Gegenständen oder sonstige scharfe Gegenständen bestehen, welche die Hüpfburg beschädigen können.

Sicherung der Anlage

Das  Mietobjekt  muss  immer  mit  den  vom  Vermieter  zur  Verfügung  gestellten  Heringen, Sicherungsseilen und Beschwerungsgewichten gesichert werden. Die Sicherung des Mietobjekts liegt in der Verantwortung des Mieters.

Sollte sich das Mietobjekt während des Betriebes trotzdem verschieben, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Mietobjekt auf der Bodenschutzplane steht und der Luftzufuhrschlauch nicht geknickt ist. Allenfalls muss das Mietobjekt in die ursprüngliche Position gerückt werden.

Betrieb der Anlage

Der  Vermieter  stellt  das Gebläse  und  die  erforderlichen  Kabeltrommeln  zur  Verfügung. Der  Mieter  muss  für  einen  Stromanschluss  220  V  für  jedes  Gebläse  sorgen. Die Hüpfburg darf erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist. Die Hüpfburg darf nicht mit Schuhen betreten werden. Esswaren und Getränke sowie Rauchen sind auf/in der Hüpfburg  verboten.

Regen

Sind die Mietobjekte nass, so besteht erhebliche Rutsch- und Verletzungsgefahr. Alle Mietobjekte sind vor Regen und Nässe zu schützen. Hüpfburgen sind bei Regen mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Plane) vor Regenwasser zu schützen. Kann abgeschätzt werden, dass der Regen nicht von Dauer ist, kann die Hüpfburg weiterhin betrieben werden. Andernfalls ist die Hüpfburg abzubauen, wobei keinesfalls Wasser in die Hüpfburg eindringen darf! Musste die Hüpfburg in nassem/feuchten Zustand abgebaut werden, ist dies dem Vermieter mitzuteilen, damit der Vermieter die Hüpfburg trocknen kann. Der dadurch entstehende Zeitaufwand wird mit dem Stundensatz von 35 Euro pro angefangene Stunde dem Kunden in Rechnung gestellt.

Nacht

Während der Nacht und außerhalb der Betriebszeiten sind die Mietobjekte vor Nässe, Sabotage, Diebstahl etc. durch den Mieter zu schützen.

Abbau durch den Mieter

Die Mietobjekte müssen so abgebaut werden, dass sie dem Zustand bei der Abholung entsprechen. Sollte die Hüpfburg nicht derart abgebaut worden sein, wie diese bei Übergabe vom Vermieter an den Mieter zusammengelegt war (größeres Volumen oder zu lange Gesamtlänge), wird diese vom Vermieter abermals auf- und abgebaut, um das ursprüngliche Packmaß erreichen zu können. Der dadurch entstehende Zeitaufwand wird mit dem Stundensatz von 35 Euro pro angefangene Stunde dem Kunden in Rechnung gestellt.

Reinigung

Für die Reinigung der Hüpfburg ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich. Sämtliche Gegenstände und  jeglicher  Unrat  (z.B.  Taschentücher,  Spielzeug,  Konfetti,  Laub,  Gras  etc.)  sind  von  den  Mietobjekten zu entfernen. Die Mietobjekte sind von Schmutz zu reinigen und trocken zu legen. ACHTUNG: Auch lediglich feuchte Hüpfburgen beginnen zu modern, weshalb jede Hüpfburg „staubtrocken“ zurückgegeben werden muss. Jedes Mietobjekt wird bei Rückgabe bzw. Rücknahme durch den Vermieter kontrolliert. Sollte das Mietobjekt nicht oder ungenügend gereinigt sein, so wird der Vermieter dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung stellen. Generell werden für leichte Verschmutzungen pauschale Reinigungskosten von 80 Euro angenommen, bei groben Verschmutzungen beträgt die Reinigungspauschale 150 – 250 Euro (je nach tatsächlichem Aufwand).

  1. Sicherheitsbestimmungen

Auf dem Vertrag stehen die geltenden Sicherheitsbestimmungen! Der Mieter bestätigt durch Unterschrift auf dem Mietvertrag.

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Für alle Streitigkeiten aus diesem oder über diesen Vertrag wird Grieskirchen als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten diejenigen gesetzlich zugelassenen Bestimmungen.

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